Geestland testet vorsorglich 1.100 Produktionsmitarbeiter
Wildeshausen, den 23. Juni 2020. Die mehrheitlich an der Geestland
Putenspezialitäten (GPS) beteiligte PHW-Gruppe hat gestern ein akkreditiertes
externes Labor mit der Testung aller rund 1.100 Produktionsmitarbeiter auf
COVID-19 beauftragt. Die Ergebnisse werden bis Freitag erwartet. Anlass für
diese umfangreiche Testung sind 23 COVID-19 Fälle von (Werkvertrags-)
Beschäftigten, die das Unternehmen dem Landkreis meldete und die -
bis auf eine Person - ebenfalls das Ergebnis eigener Tests sind. Am
Wochenende hatte GPS Kenntnis von einer an Covid-19 erkrankten
Mitarbeiterin bekommen und unverzüglich gehandelt: 32 Mitarbeiter, die über
den Schichtbetrieb in Kontakt mit der erkrankten Mitarbeiterin stehen und deren
Wohnort bekannt sind, erhielten vom Unternehmen die Anweisung, vorsorglich
zu Hause zu bleiben und zunächst nicht in den Betrieb zurückzukehren. Alle 23
positiv Getesteten leben in privaten Unterkünften.
Bis Mitte Juni hatten behördliche Reihentestungen der GPS-Beschäftigten
einen positiven Covid-19-Fälle ergeben. Der betroffene
Werkvertragsbeschäftigte lebt in einer privaten Unterkunft. Nach Aussagen der
zuständigen Behörde im Juni haben die GPS ein schlüssiges Hygienekonzept
entwickelt und die entsprechenden Regeln werden vor Ort sehr gut umgesetzt.
GPS-Geschäftsführer Norbert Deeken: „Wir haben unverzüglich gehandelt,
arbeiten eng mit der Behörde zusammen und wollen rasch Klarheit schaffen.
Daher haben wir uns ohne zu zögern zu dieser umfangreichen Maßnahme
entschlossen.“
Strenge Hygienevorschriften sind eine Selbstverständlichkeit für alle
Schlachtereien und Produktionsbetriebe der PHW-Gruppe. Im Sinne des
Infektionsschutzes haben wir zum bestmöglichen Schutz aller unserer
Beschäftigten diese nochmals verschärft und unter anderem folgende
Maßnahmen umgesetzt, die allen Beschäftigten in mündlicher wie schriftlicher
Form über Aushänge und Monitore fortwährend in ihrer jeweiligen
Muttersprache zur Verfügung gestellt werden:
_Intensive Schulung aller Beschäftigten auf das nochmals intensivierte Hygienekonzept
_Umfassende Sensibilisierung aller Beschäftigten hinsichtlich möglicher Ansteckungsmöglichkeiten mit dem Coronavirus sowie möglicher auftretender Symptome bei Erkrankung
_Schaffung von zusätzlichen Pausenräumen zur Einhaltung der Abstandregelungen
_komplette Trennung der unterschiedlichen Arbeitsschichten, um eine potenzielle Ansteckung so gering wie möglich zu halten
_Vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit 14-tägige vorsorgliche Quarantäne-Pflicht für alle Beschäftigten, die aus einem Risikogebiet zurückkehren
_ Alle Urlaubsrückkehrer sowie alle Personen, die neu eingestellt werden, müssen sich vor Aufnahme ihrer jeweiligen Tätigkeit erst auf das Corona-Virus testen lassen und dürfen erst nach einem negativen Testergebnis wieder ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen
_Schaffung von zusätzlichen Fahrkapazitäten (mit ausreichend Abstand und Mundschutzpflicht) für die Werkvertragsbeschäftigen, die bislang in größeren Gruppen zu ihrem Arbeitsplatz gefahren sind
_Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten, für den Fall, dass eine Corona-Infektion auftritt
_Bereitstellung von ausreichender und professioneller Schutzkleidung wie Schutzanzüge, Mundschutz, Kopfhaube und Hygieneschuhe (Standard, auch schon vor der Coronakrise)
_Ausreichende Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (Standard, auch schon vor der Coronakrise)
Darüber hinaus mietet sich ein großer Teil der Werkvertragsbeschäftigten privat
eine Wohnung. Es ist daher rein rechtlich nicht möglich, die privaten
Wohnräume der Werkvertragsbeschäftigten zu kontrollieren. Die Wohnungen,
die von dem Werkvertragsarbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, werden
von einem unabhängigen Zertifizierer regelmäßig unangekündigt kontrolliert.
Die niedersächsische Wohnstättenverordnung wird zudem in diesen
Wohnungen eingehalten. Nach dieser dürfen maximal zwei Personen in einem
Zimmer leben. Auch an allen unseren anderen Standorten richten sich die
Werkvertragsarbeitgeber nach der niedersächsischen Wohnstättenverordnung,
so dass maximal zwei Personen – oftmals Ehepartner – sich ein Zimmer teilen.
Die PHW-Gruppe gehört zu den Unterzeichnern der Selbstverpflichtung der
Fleischwirtschaft und hat in der Vergangenheit aktiv an dieser Vereinbarung
mitgewirkt. Ein Großteil der Fleischbranche übernimmt mit dieser Vereinbarung
bereits heute eine wichtige Vorreiterfunktion – auch für andere Branchen. Über
einzelne Vereinbarungen mit unseren Betriebsräten hinaus, lässt die PHW-Gruppe
die Lohnabrechnungen und Auszahlungsbescheide der
Werkvertragsunternehmen in halbjährigem Turnus durch eine unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Eine Barauszahlung der Gehälter
seitens der Werkvertragsarbeitgeber an die Werkvertragsbeschäftigten wird von
unserem Unternehmen nicht toleriert. Darüber hinaus verpflichten sich die
Werkvertragsunternehmen seit Jahren in allen mit der PHW-Gruppe
geschlossenen Verträgen, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter – sofern
sie sich nicht eigenständig eine Unterkunft über privat gesucht haben –
ordnungsgemäß untergebracht werden. Die PHW-Gruppe arbeitet
ausschließlich mit deutschen Werkvertrags- und Leiharbeitsfirmen zusammen.
Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitnehmer (Werkvertragsbeschäftigte und
Leiharbeiter) bei ihren Arbeitgebern (Werkvertragsunternehmen und
Leiharbeitsunternehmen) vollständig zu deutschen Bedingungen angestellt
sind. Das heißt, dass die Werkvertragsarbeitgeber mindestens den tariflich
vereinbarten Mindestlohn zahlen, der aktuell bei 9,35 € liegt. Lohnabzüge
aufgrund von Sachbezügen wie dem Bereitstellen von beispielsweise
Schneidewerkzeugen gibt es nicht. Sozialabgaben werden ordnungsgemäß
nach allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften abgeführt. Es erfolgen die
Erstellung von klaren, detaillierten und regelmäßigen Informationen an die
Mitarbeiter über die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes. Es gilt zudem
sowohl für die Werkvertragsbeschäftigten als auch für die Leiharbeiter
deutsches Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung,
Unfallversicherung) und deutsches Arbeitsrecht (z.B.
Kündigungsschutzrecht, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz).
Weitere Informationen:
Engel & Zimmermann AG
Unternehmensberatung für Kommunikation
Schloss Fußberg, Am Schlosspark 15, 82131 Gauting
Tel.: 089/89 35 633,
E-Mail: info@engel-zimmermann.de
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