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15.02.2010

Landgericht Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen PETA

Rechterfeld, den 15. Februar 2010.

 

Das Landgericht Hamburg hat am 11. Februar auf Antrag von Wiesenhof eine einstweilige Verfügung gegen die Tierrechtsorganisation PETA erlassen (Aktenzeichen: 324 O 59/10).

Danach ist es PETA verboten,

 

1. „in Mitteilungen an die Öffentlichkeit und/oder solche Personen, die Wiesenhof- Produkte zu gewerblichen Zwecken verkaufen, die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, hinter der Wiesenhof-Kulisse herrschten extrem tierquälerische Zustände, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien“,

 

2. „Wiesenhof in Mitteilungen an Personen, die Wiesenhof-Produkte zu gewerblichen Zwecken verkaufen, als Skandalunternehmen und/oder als Unternehmen zu bezeichnen, das gegen das Tierschutzgesetz, gegen die Tierschutz-, Schlacht- und Transportverordnung, gegen die Seuchen- und Hygieneverordnung sowie gegen Umweltschutzgesetze verstoße“ und

 

3. „in Mitteilungen an Personen, die Wiesenhof-Produkte zu gewerblichen Zwecken verkaufen, die Aufforderung aufzustellen und/oder zu verbreiten, unverzüglich die Geschäftsbeziehungen zu Wiesenhof zu überprüfen, insbesondere verbunden mit dem Hinweis, es bestehe eine rechtliche wie moralische Verpflichtung gegenüber den deutschen Konsumenten zu Sanktionen.“

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