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15.01.2010

Veterinäramt Vechta und Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigen Darstellung von WIESENHOF / Keine tierschutzrechtlichen Verstöße in den dort ansässigen Elterntierfarmen zum Zeitpunkt

Rechterfeld, den 15. Januar 2010. Das Veterinäramt Vechta und das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigen die Darstellung von WIESENHOF. Danach hat es in den 12 Elterntierbetrieben, die in den beiden Landkreisen liegen und die wie die Elterntierfarm in Twistringen (Landkreis Diepholz) von selbständigen Landwirten betrieben werden, im Kontrollzeitraum (2008 und 2009) keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen gegeben. Das belegen die Kontrollen der Amtsveterinäre. Die Schreiben liegen WIESENHOF vor.

 

Gegen die frühere Betreiberin der Elterntierfarm in Twistringen hat WIESENHOF am 12. Januar Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden gestellt. Von dort stammen die Aufnahmen, die am Montagabend von „report Mainz“ ausgestrahlt wurden.

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