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20.07.2020

Oldenburger Geflügelspezialitäten ergreift zusätzliche Maßnahmen

Lohne, den 19. Juli 2020. Nach den Ergebnissen der Reihentestung bei den Oldenburger Geflügelspezialitäten (OGS) wird das Unternehmen seine risikobasierten Tests nochmals intensivieren, eine erneute flächendeckende Komplettdesinfektion durchführen und die Situation im normal temperierten Kartonlager und den weiteren Pausenräumen durch zusätzliches Aufsichtspersonal verstärken. Bis auf den normal temperierten Kartonagenbereich ergab die Reihentestung keine auffällige Häufung von Positiv-Fällen. Bei früheren großflächigen Testungen der Beschäftigten von OGS im Juni waren – bis auf zwei Fälle – alle Beschäftigten negativ getestet worden.

Die bei der Reihentestung positiv Getesteten arbeiten nicht im Schlacht- und Zerlegebereich, da dieser vollautomatisiert ist. Generell arbeiten fest angestellte Mitarbeiter und Werkvertragsbeschäftigte unter denselben räumlichen Bedingungen bei den OGS. Nach Aussagen der zuständigen Behörde haben die OGS ein schlüssiges Hygienekonzept entwickelt und die entsprechenden Regeln werden vor Ort sehr gut umgesetzt. Dennoch hat die OGS aufgrund der Ergebnisse in Absprache mit den Behörden weitere 95 Beschäftigte in Quarantäne geschickt. Die Lebensmittelversorgung übernimmt die OGS.

Im Sinne des Infektionsschutzes hatte die OGS die folgenden Maßnahmen umgesetzt, die allen Beschäftigten in mündlicher wie schriftlicher Form über Aushänge und Monitore fortwährend in ihrer jeweiligen Muttersprache zur Verfügung gestellt werden:

 

  • Intensive Schulung aller Beschäftigten auf das nochmals intensivierte Hygienekonzept
  • Umfassende Sensibilisierung aller Beschäftigten hinsichtlich möglicher Ansteckungsmöglichkeiten mit dem Coronavirus sowie möglicher auftretender Symptome bei Erkrankung
  • Schaffung von zusätzlichen Pausenräumen zur Einhaltung der Abstandregelungen
  • komplette Trennung der unterschiedlichen Arbeitsschichten, um eine potenzielle Ansteckung so gering wie möglich zu halten
  • Vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit 14-tägige vorsorgliche Quarantäne-Pflicht für alle Beschäftigten, die aus einem Risikogebiet zurückkehren
  • Alle Urlaubsrückkehrer sowie alle Personen, die neu eingestellt werden, müssen sich vor Aufnahme ihrer jeweiligen Tätigkeit erst auf das Corona-Virus testen lassen und dürfen erst nach einem negativen Testergebnis wieder ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen
  • Testung aller Beschäftigten, die nach einer Quarantänezeit oder Krankheit ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Erst nach einem negativen Testergebnis dürfen diese Personen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren
  • Schaffung von zusätzlichen Fahrkapazitäten (mit ausreichend Abstand und Mundschutzpflicht) für die Werkvertragsbeschäftigen, die bislang in größeren Gruppen zu ihrem Arbeitsplatz gefahren sind
  • Bereitstellung von ausreichender und professioneller Schutzkleidung wie Schutzanzüge, Mundschutz, Kopfhaube und Hygieneschuhe (Standard, auch schon vor der Coronakrise)
  • Ausreichende Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (Standard, auch schon vor der Coronakrise)

Weitere Informationen:

Engel & Zimmermann AG
Frank Schroedter
Schloss Fußberg, Am Schlosspark 15, 82131 Gauting
Tel.: 089/89 35 633,
E-Mail: f.schroedter@engel-zimmermann.de

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